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K-1-Visum

Nach der Einreise mit dem K-1-Visum müssen die Verlobten innerhalb von 90 Tagen heiraten. Danach kann der ausländische Ehepartner eine Statusanpassung zur dauerhaften Einwohnerin beantragen. Kinder des K-1-Visuminhabers können mit einem K-2-Visum einreisen.

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