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P-1-Visum

Das P-1A-Visum gilt für einzelne Athleten und Sportteams auf internationalem Niveau, während P-1B für Unterhaltungsgruppen wie Musiker oder Tanztruppen vorgesehen ist. Der Antragsteller muss international anerkannt sein und für spezifische Veranstaltungen oder Tourneen eingeladen sein. Hilfspersonal wie Trainer oder Techniker können mit einem P-1S-Visum einreisen.

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