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E-2-Mitarbeitervisum

Mitarbeiter, die für ein E-2-Unternehmen tätig sind, können ebenfalls ein E-2-Visum erhalten, sofern sie eine leitende, geschäftsführende oder spezialisierte Funktion ausüben. Sie müssen die gleiche Nationalität wie das investierende Unternehmen oder der Hauptinvestor haben. Dieses Visum erleichtert es E-2-Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte aus dem Heimatland einzustellen.

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